Die unten aufgeführte Verordnung betrifft, bis auf Weiteres, alle Heimspiele der 1. und 2. Mannschaft:
Der FVH ist verpflichtet, dass diese Anordnungen, auch beim Besuch der Spiele kontrolliert werden.
Aus der Verordnung des Badischen Fußballverbandes
Trainigs- und Spielbetrieb im Amateurfußball
Für den Zutritt zum Sportgelände gilt für alle Personen (Sportler:innen, SR:innen, Trainer:innen, Zuschauer:innen usw.) die 3G-Regelung.
Nicht-Immunisierte müssen einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen.
Die Heimvereine sind für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung mit Inkrafttreten einer anderen Stufe angepasst wird.
Die aktuelle Stufe finden Sie auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg
Hier finden Sie die Tabellarische Kurzfassung "Regelungen für den Freizeit- und Amateursport sowie Tanz- und Ballettschulern ab dem 05. November 2021 (Stand: 08.11.2021)"