Maskenpflicht auf dem Sportgelände des FV Hambrücken
Daniel
24. Oktober 2020

Auf Grund der steigenden Infektionszahlen im Landkreis, entschloss sich der Verein, eine Maskenpflicht ab dem 24.10.2020 für sein Sportgelände einzuführen.

Ausgenommen hiervon sind das Spielfeld, die Gaststätte (hier gelten die Regelungen für Gaststätten) und Kinder bis zum 6. Lebensjahr.

Die Vorgehensweise erfolgte in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung.

Die Entscheidung hierfür fiel dem Verein nicht leicht.

Allerdings hat die Gesundheit seiner Fans, Zuschauer und Spieler oberste Priorität.

Bei der Umsetzung appelliert der Verein an die Eigenverantwortung seiner Zuschauer.
Es wird mit Hinweisschildern und Durchsagen des Stadionsprechers auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht.

Stichprobenartige Kontrollen sollen erfolgen.

Durch die eingeführte Maskenpflicht sollen evtl. weitere einschneidende Maßnahmen verhindert werden.